Ab 01.01.2026:

  • Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten aus der Mindestsicherung –
    Überführung in die Grundversorgung – Details und Übergangsbestimmungen finden sich ⇒ hier


Ab Mitte 2026:

  • Ausschluss von weiteren Drittstaatsangehörigen (ausgenommen Asylberechtigte und
    Aufenthaltsverfestigte sowie Menschen aus dem EWR-Raum)
  • Weniger Geld für Mehr-Personen-Haushalte
  • Mindestsicherung kann um 100% gekürzt werden (sogar Wohnkosten)
  • Verbesserung für Menschen mit Behinderung und Pensionist:innen mit
    Ausgleichszulage



Weitere Details zu den Änderungen ab Mitte 2026 sind noch nicht bekannt.

MINDESTSICHERUNG IN TIROL

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